Die aufgrund des virtuellen Sommersemesters veränderten Modulhandbücher werden auf der WiSo-Website veröffentlicht. Die FAU hat aufgrund von Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 eine Satzung über die Abweichung von Regelungen in den Studien- und Prüfungs- sowie Promotions- und Habilitationsordnungen veröffentlicht.
Folgende Szenarien sind auf der Grundlage der Corona-Satzung möglich:
- Prüfungsformate unverändert
Das ursprünglich vorgesehene Prüfungsformat, z. B. eine Klausur bleibt bestehen. In diesen Modulbeschreibungen wurde keine Änderung vorgenommen
- Einmaliger Wechsel der Prüfungsform im Sommersemester
Der Wechsel der Prüfungsformate ist möglich, wenn die ursprünglich geplante Prüfungsform auf Grund des Corona-Virus nicht umsetzbar ist. Diese Änderungen finden Sie in den Modulbeschreibungen angeführt, die im Inhaltsverzeichnis orange markiert sind. Die ursprüngliche Prüfungsform wird bei dieser Variante durchgestrichen, die neue Prüfungsform ist in oranger Schriftfarbe
- Alternative Prüfungsformen verankern und später darüber entscheiden
Die Satzung sieht eine weitere Option vor. Es können zwei Alternativen festgelegt werden. Die Entscheidung für die eine oder die andere Alternative trifft der Modulverantwortliche und ist den Studierenden spätestens vier Wochen vor der Prüfung bekannt zu geben. Hier bleibt die ursprüngliche Prüfungsform zunächst bestehen, darunter finden Sie die alternative Prüfungsform eingefügt, ebenfalls in oranger Schriftfarbe. Vier Wochen vor der Prüfung wird die finale Prüfungsform durch den Modulverantwortlichen bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall zu der ursprünglichen Prüfungsform anmelden müssen. Ein eventuell später stattfindender Wechsel der Prüfungsform kann erst nach der Prüfungsanmeldung durch mein Campus vorgenommen werden. In diesem Fall werden Sie automatisch umgemeldet.
Hinweis zu “Digitalen Prüfungen”
Bitte beachten Sie, dass Prüfungen auch in digitaler Form stattfinden können, z. B. mündliche Prüfungen über Zoom. Ist dies der Fall, so wird der Modulverantwortliche rechtzeitig darauf hinweisen.
Die aufgrund des virtuellen Sommersemesters veränderten Modulhandbücher werden auf der WiSo-Website veröffentlicht. Die FAU hat aufgrund von Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 eine Satzung über die Abweichung von Regelungen in den Studien- und Prüfungs- sowie Promotions- und Habilitationsordnungen veröffentlicht.
Folgende Szenarien sind auf der Grundlage der Corona-Satzung möglich:
Das ursprünglich vorgesehene Prüfungsformat, z. B. eine Klausur bleibt bestehen. In diesen Modulbeschreibungen wurde keine Änderung vorgenommen
Der Wechsel der Prüfungsformate ist möglich, wenn die ursprünglich geplante Prüfungsform auf Grund des Corona-Virus nicht umsetzbar ist. Diese Änderungen finden Sie in den Modulbeschreibungen angeführt, die im Inhaltsverzeichnis orange markiert sind. Die ursprüngliche Prüfungsform wird bei dieser Variante durchgestrichen, die neue Prüfungsform ist in oranger Schriftfarbe
Die Satzung sieht eine weitere Option vor. Es können zwei Alternativen festgelegt werden. Die Entscheidung für die eine oder die andere Alternative trifft der Modulverantwortliche und ist den Studierenden spätestens vier Wochen vor der Prüfung bekannt zu geben. Hier bleibt die ursprüngliche Prüfungsform zunächst bestehen, darunter finden Sie die alternative Prüfungsform eingefügt, ebenfalls in oranger Schriftfarbe. Vier Wochen vor der Prüfung wird die finale Prüfungsform durch den Modulverantwortlichen bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall zu der ursprünglichen Prüfungsform anmelden müssen. Ein eventuell später stattfindender Wechsel der Prüfungsform kann erst nach der Prüfungsanmeldung durch mein Campus vorgenommen werden. In diesem Fall werden Sie automatisch umgemeldet.
Hinweis zu “Digitalen Prüfungen”
Bitte beachten Sie, dass Prüfungen auch in digitaler Form stattfinden können, z. B. mündliche Prüfungen über Zoom. Ist dies der Fall, so wird der Modulverantwortliche rechtzeitig darauf hinweisen.